Grundsätzlich ist die im Vertrag vereinbarte Kündigungsfrist einzuhalten.
Sollten Sie Ihre Einheit jedoch vor Ablauf der Frist nicht mehr benötigen, können Sie diese vorzeitig räumen. In diesem Fall müssen Sie:
die in der Kündigungsbestätigung aufgeführten Schritte zur Abnahme der Einheit durchführen, und
die Miete bis zum Ende der vertraglichen Kündigungsfrist zahlen.
Eine Verkürzung der Kündigungsfrist ist nur möglich, wenn Sie einen Nachmieter finden, der Ihre Einheit übernimmt. Teilen Sie uns in diesem Fall die Kontaktdaten des potenziellen Nachmieters mit, und unser Vertriebsteam wird sich mit ihm in Verbindung setzen. Die Kündigungsfrist kann erst dann verkürzt werden, wenn der Nachmieter seinen Vertrag unterzeichnet hat.