Ja, die Versicherung für die gelagerten Gegenstände ist obligatorisch.
Gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt der Kunde, eine Versicherung abgeschlossen zu haben und verpflichtet sich, während der gesamten Vertragsdauer eine oder mehrere Policen bei einem solventen und renommierten Versicherungsunternehmen aufrechtzuerhalten, die insbesondere folgende Risiken abdecken:
Mietsachschadenhaftpflicht
Schäden an den gelagerten Gütern, wie Brand, Explosion, Diebstahl, Wasserschäden sowie die Risiken, die mit der Nutzung des ihm zur Verfügung gestellten Lagerraums verbunden sind.