Die Herausgabe von Videomaterial ist ausschließlich an Polizeibehörden möglich, wenn diese uns schriftlich dazu anweisen.
Gemäß den Datenschutzbestimmungen (DSGVO) dürfen wir keine Aufzeichnungen an Privatpersonen weitergeben.
Die Herausgabe von Videomaterial ist ausschließlich an Polizeibehörden möglich, wenn diese uns schriftlich dazu anweisen.
Gemäß den Datenschutzbestimmungen (DSGVO) dürfen wir keine Aufzeichnungen an Privatpersonen weitergeben.